Die Errichtung eines Gebäudes muss vor Baubeginn von der zuständigen Behörde genehmigt werden (Baugenehmigungsverfahren) oder dieser zur Kenntnis gegeben werden (Kenntnisgabeverfahren).
Im Kenntnisgabeverfahren und (mit Einschränkungen) im Baugenehmigungsverfahren müssen die Unterlagen, die bei der zuständigen Behörde abgegeben werden, immer einen Lageplan enthalten, der in der Landesbauordnung fest definiert ist (§ 4 LBOVVO). Dieser Lageplan gem. § 4 LBOVVO ist kein Bestandsplan oder Bauplan, sondern hat ausschließlich die Aufgabe, das von dem Architekten geplante Gebäude der zuständigen Behörde darzustellen, also gewissermassen dessen Bauzeichnungen in einen Plan zu übersetzen und seine Planung auf Zulässigkeit hin zu überprüfen.

Der Lageplan gliedert sich in einen zeichnerischen sowie einen schriftlichen Teil.


Wesentliche Schritte bei der Erarbeitung eines Lageplans:

- Beschaffung des Bebauungsplans und der neuesten Katasterunterlagen
- Vergleich des vorhandenen Kartenmaterials mit der tatsächlichen Situation vor Ort, bei dem baurechtlich relevante Informationen aufgezeichnet werden (Gebäude, Firstrichtungen, Geschossigkeit, Straßensituation, etc.)
- Ausarbeitung des zeichnerischen Teils des Lageplan mit Darstellung der Katasterinformationen, der Situation im Planungsbereich, den öffentlich-rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans und der geplanten baulichen Anlagen
- Ausarbeitung der Abstandsflächenpläne gemäß den Vorgaben der Landesbauordnung
- Ausarbeitung des schriftlichen Teils des Lageplans und der Berechnung der tatsächlichen und der zulässigen baulichen Nutzung des Baugrundstücks (GRZ, GFZ, etc.)


Mit folgenden Stellen und Ämtern müssen wir daher ständig in engem Kontakt stehen:

- Bauherr
- Architekt
- Bauträger
- Bauamt
- Tiefbau- und Grundbuchamt
- zuständige katasterführende Behörde (Staatliches Vermessungsamt oder Städtische Vermessungsdienststelle)
- sowie der unteren Baugenehmigungsbehörde (Baurechtsamt der Stadt oder des Landkreises)


Die Komplexität eines Lageplans wird deutlich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, die wir umsetzen müssen und der Unterlagen, die wir einsehen müssen. Es handelt sich hierbei vornehmlich um das Baugesetzbuch (BauGB), die jeweils gültige Landesbauordnung (LBO), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO), Bebauungsplan der Gemeinde (Zeichnerischer Teil und textliche Festsetzungen), amtliches Liegenschaftskataster (Flurkarten, Grundrissdaten, Vermessungshandrisse, Liegenschaftsbuch), Grundbuch und Architektenzeichnungen.
Im zeichnerischen und schriftlichen Teil des Lageplans zum Bauantrag wird von uns dokumentiert, dass das Bauvorhaben die gesetzlichen Vorgaben (Landesbauordnung, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, usw.) entspricht bzw. ob eventuelle Befreiungen nötig sind.

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